Bevor die Lokale Agenda 21 definiert wird, muß verstanden werden, was der Begriff “Nachhaltigkeit” bedeutet.
Kurzfassung aus der Forstwirtschaft:
Nicht mehr abholzen bzw. verbrauchen als nachwächst!

Nachhaltigkeit - was ist das?
(Text vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Nachhaltigkeit, dieser Begriff hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine erstaunliche Karriere hinter sich. Seit Beginn der neunziger Jahre prägt er ganz wesentlich die Diskussionen, sowohl wenn es um einen schonenderen Umgang mit unserer natürlichen Umwelt geht als auch, was die weltweit gerechtere Verteilung des Wohlstands betrifft. Der Begriff der " Nachhaltigen Entwicklung" umfasst damit sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Aspekte. Kennzeichen einer nachhaltigen Entwicklung ist, dass sie "den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen" (Brundtland 1987 und Rio 1992 -Agenda 21) . Aus diesem Ziel heraus lassen sich nach Ansicht der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des Deutschen Bundestages vier Handlungsgrundsätze ableiten:

  1. Die Nutzung einer Ressource darf Dauer nicht größer sein als ihre Rate der Erneuerung oder die Rate des Ersatze all ihrer Funktionen.
  2. Die Freisetzung von Stoffen darf auf Dauer nicht größer sein als die Tragfähigkeit bzw. Aufnahmefähigkeit der Umwelt.
  3. Gefahren und unvertretbare Risiken für Menschen und Umwelt sind zu vermeiden.
  4. Das Zeitmaß menschlicher Eingriffe in die Umwelt muss In einem ausgewogenen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur Selbststabilisierung benötigt.

Diese Handlungsgrundsätze verlangen ein neues Verständnis von Fortschritt und Entwicklung, insbesondere in den hochindustrialisierten Gesellschaften. Dies gilt auch für Deutschland. Ungeachtet des im internationalen Vergleich durchaus fortgeschrittenen Standes der deutschen Umweltpolitik in bestimmten Bereichen, wie Gewässerschutz oder schadstoffarmer Elektrizitätserzeugung, ist Deutschland heute noch weit von einer nachhaltigen Entwicklung entfernt.

Wir sind konfrontiert mit den ökologischen Folgen der Klimaveränderung, der Verschmutzung und Überfischung der Weltmeere, dem Schwinden des Ozongürtels und dem Verlust an biologischer Vielfalt. Deutschland als ein typisches Land des reichen "Nordens " hat hier eine hohe Verantwortung. Es verbraucht einen unverhältnismäßig hohen Anteil der weltweiten Ressourcen und belastet dementsprechend hoch die natürliche Umwelt mit Emissionen und Abfällen. Ein in Deutschland geborenes Kind wird während seiner Lebenszeit über 20mal mehr natürliche Ressourcen verbrauchen als die Kinder, die in den meisten Entwicklungsländern zur Welt kommen.

Hinzu kommt: Da unsere Lebensweise aufgrund des hier erreichten großen Wohlstandes den ärmeren Ländern der Welt als vorbildlich gilt, lenken wir indirekt die Entwicklung in an deren Ländern in die gleiche problematische Richtung und vergrößern somit die globalen ökologischen Probleme weiter. Aus der Erkenntnis dieser doppelten Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen heraus hat sich die deutsche Bundesregierung in internationalen Verhandlungen für eine globale nach haltige Entwicklung eingesetzt. So hat sich Deutschland in den Schlussdokumenten der Rio-Konferenz dazu verpflichtet, die Vereinbarungen der Konferenz, insbesondere aber die Agenda 21, in nationale und internationale Politik umzusetzen. Es besteht weiterhin das Ziel, die deutschen Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2005 um 25% gegenüber 1990 zu senken.

Betrachtet man die gegenwärtige Nutzung von Energie in Deutschland und anderen hochindustrialisierten Ländern, so wird deutlich, dass neben der ungleichen internationalen Aufteilung des Energieverbrauchs die Endlichkeit der Ressourcen der gegenwärtig genutzten Energieträger und die aus der Nutzung resultierenden Umweltbelastungen nicht dem Bild einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen.

Deutschland hat unendlich viel Energie:
Wasserkraft, Biomasse, Sonnenenergie, Geothermie, Windenergie.
(Anzeige im Januar 2004 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Ziele und Aufgaben der Lokale Agenda 21
(Text vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Die Lokale Agenda 21 bietet die herausragende Chance, neue Akzente für eine zukunftsweisende Entwicklung der Kommunen zu setzen. Sie stimmt verschiedene Politikbereiche stärker aufeinander ab, bezieht alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie die gesellschaftlichen Gruppen mit ein und macht letztlich die Schritte in Richtung Nachhaltigkeit mittels konkreter Ziele und Indikatoren messbar und somit nachvollziehbar. Immer mehr deutsche Kommunen nutzen dieses Chance.

Der Lokale Agenda 21- Prozess ist der
"Fahrplan" für die Zukunft unserer Städte und Regionen im 21. Jahrhundert.
Was im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu tun ist, ist nicht nur Sache des Staates, sondern liegt auch in der Verantwortung der Mitarbeit aller gesellschaftlichen Gruppen, und jede sowie jeder Einzelne muss seinen aktiven Beitrag leisten. Der vom BundesumweItministerium eingeleitete Dialog mit den gesellschaftlichen Gruppen geht daher in die richtige Richtung.

Die Umwelt- und Entwicklungsprobleme treten besonders deutlich in Städten und Gemeinden auf, da sich hier die Bevölkerung, die Güterproduktion, die Energie- und Stoffumsätze, die intensive Nutzung von Flächen sowie die Verkehrsvorgänge konzentrieren. Daher ist die Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor  für die Umsetzung der Agenda 21. Einen Handlungsrahmen für eine nachhaltige kommunale Entwicklung bildet die in Kapitel 28 niedergelegte Lokale Agenda. Gefordert wird, dass "jede Kommunalverwaltung in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine "kommunale Agenda 21" beschließen soll".

Die Kommunen haben sich dabei an dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung zu orientieren. Dies ist eine Entwicklung, die sich an den Grundbedürfnissen der Bevölkerung (z. B. Wohnen, Arbeiten) orientiert, ohne die natürlichen Lebensgrundlagen zu gefährden. Es gilt, unter Einbeziehung ökologischer, ökonomischer sowie sozialer Aspekte Entwicklungsziele zu erarbeiten, die in Form konkreter Umsetzungsschritte ihren Niederschlag auf lokaler Ebene finden müssen.

Die Lokale Agenda 21 kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Anfangsbedingungen anhand folgender Qualitätskriterien gewürdigt und beurteilt werden:

  • Orientierung am Prinzip der Nachhaltigkeit
  • Integration ökologischer -ökonomischer und sozialer Themen
  • Beteiligung der verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte ,
  • Orientierung an langfristigen, vorsorgeorientierten Zielen
  • Berücksichtigung der globalen Dimension
  • Verbindlichkeit der vereinbarten Ziele und Maßnahmen
  • Ausrichtung auf kommunale Problemschwerpunkte
  • Messbarkeit der Ziele
  • Umsetzung der Ziele in praxisorientierte Maßnahmen
  • Verknüpfung des Agenda -Prozesses mit konkreten Erfolgen und positiven Effekten.

Diese zehn Kriterien erwiesen sich zur Einschätzung von "Lokalen Agenda 21- Prozessen" als geeignet und ermöglichten einen systematischen europäischen Vergleich.

Erreicht werden soll, dass Agenda - Prozesse im Laufe dieses Jahrzehntes in möglichst allen deutschen Kommungen durchgeführt werden. Eine positive Agenda -Entwicklung auf kommunaler Ebene wird dabei maßgeblich den Erfolg der für diese Legislaturperiode geplanten "nationalen Nachhaltigkeitsstrategie" mitbestimmen. Umso wichtiger ist es, dass die nationale Nachhaltigkeitsstrategie die Kommunen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung durch problemadäquate Rahmenbedingungen (Ziele, Instrumente, Maßnahmen u.a. ) unterstützt.

 



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